Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat, das in § 15a der Satzung geregelt ist, wurde von der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 97,92 % des vertretenen Kapitals gebilligt.
Zum DownloadVergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands
Das aktuelle System der Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der q.beyond AG wurde vom Aufsichtsrat – nach Vorbereitung durch den Personalausschuss – in Übereinstimmung mit §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG am 23. März 2023 beschlossen und von der Hauptversammlung am 24. Mai 2023 mit einer Mehrheit von 93,93 % des vertretenen Kapitals gebilligt.
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